Die Beiträge werden viertel- oder halbjährlich erhoben, die Beiträge für passive Mitgliedschaft jährlich. Aus verwaltungstechnischen Gründen werden die Beiträge nur abgebucht.
Es gibt Ermäßigungen für Kinder und Schüler, Azubis, Studenten, FSJ, BUFDI und FWD.
Außerdem zahlen Familien bzw. Geschwisterkinder einen reduzierten Beitrag.
Beitragsart | 1/4-jährl. | 1/2-jährl. |
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Erwachsene | 63,- Euro | 115,- Euro |
Ermäßigte: Kinder, Schüler, Azubi, Studenten, FSJ, BUFDI, FWD, Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger |
40,- Euro | 70,- Euro |
Ermäßigte: Empfänger des Bildungs- und Teilhabepakets, Empfänger von Bildungsgutscheinen |
(60,- Euro) | |
Ermäßigung für Geschwister: (zwei oder mehr Ermäßigte Familienangehörige) |
60,- Euro | 105,- Euro |
Ermäßigung für Familien (bis zu zwei Erwachsene und ggf. mehrere Ermäßigte) |
115,- Euro | 195,- Euro |
Passive Mitglieder | jährlich: 40,- Euro | |
Aufnahmegebühr | einmalig 35,- Euro |
- Mitglieder über 18 Jahre, die Schüler, Azubis, Studenten, FSJ, BUFDI, FWD, Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger sind, erhalten eine Ermäßigung dann, wenn sie bei der Anmeldung eine entsprechende Bescheinigung abgeben. Dieser Nachweis muss jedes Jahr bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
- Empfänger des Bildungs- und Teilhabepakets und Empfänger von Bildungsgutscheinen wie dem Karlsruher Pass können ihren Beitrag mit diesem Paket bezahlen. Sie erhalten eine entsprechende Ermäßigung in Höhe des Teilhabepakets.
- Es kann ein Familienbeitrag gewählt werden (bis zu zwei Erwachsene und ggf. mehrere Ermäßigte) oder ein Geschwisterbeitrag (zwei oder mehr ermäßigte Familienangehörige).
- Passive Mitgliedschaft ist 4 Wochen vor Quartalsende zu melden. Der Beitrag beträgt dann jährlich 40,00 €.
Bei schriftlicher Zahlungsaufforderung wird der Quartalsbeitrag erhoben. Stornierungen werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
3. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr von 35,00 € ist bei der Anmeldung zusammen mit dem ersten Beitrag fällig.
4. Mindestdauer der Mitgliedschaft
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein halbes Jahr.
5. Kündigung der Mitgliedschaft
Kündigungen haben per Einschreiben 4 Wochen vor Quartalsende an die Geschäftsstelle zu erfolgen. Zuviel bezahlte Beiträge werden zurückerstattet.
6. Sonderbeitrag für Arbeitsstunden
Jedes Mitglied hat gemäß Arbeitsstunden-Ordnung Leistungen in den Verein einzubringen oder für nicht erbrachte Leistungen gemäß Absatz 3 der Arbeitsstunden-Ordnung einen Sonderbeitrag zu leisten.
7. Verbandsmarken und Pässe
Die Kosten der Jahressichtmarken und Pässe der jeweiligen Verbände sind von den Mitgliedern selbst zu tragen und werden durch den Verein abgebucht.
Die Kosten der Jahressichtmarken und Pässe werden durch die jeweiligen Verbände festgelegt und werden in dieser Ordnung ohne weitere Zustimmung der Mitgliederversammlung bei Änderungen entsprechend durch die Geschäftsstelle angepasst.
Sportart | Verbandsmarke | Passgebühren |
Aikido | — | — |
Judo | 20,50 Euro | 8,00 Euro |
Ju-Jutsu | 20,00 Euro | 10,50 Euro |
Karate | bis 14 Jahre: 18,00 Euro über 14 Jahre: 23,00 Euro |
10,00 Euro |
Kendo | 35,00 Euro | 25,00 Euro |
Kyudo | 48,00 Euro | 10,00 Euro |
Wird keine Verbandsmarke oder Pass benötigt, weil das Mitglied die Verbandsmarke bereits anderweitig bezieht oder bereits im Besitz eines Passes ist, dann teilt das Mitglied dieses bei der Anmeldung im Verein der Geschäftsstelle mit. Ansonsten müssen die Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
8. Abbuchung der Beiträge
Die Abbuchung aller Beiträge, Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren und Kosten von Verbandsmarken und Pässen erfolgt immer zum Monatsersten des zweiten Monats eines Quartals. Der Sonderbeitrag für Arbeitsstunden wird am 1. März eines Jahres abgebucht.
Bei Neuanmeldungen erfolgt die Abbuchung immer zum Monatsersten des nächsten Monats nach Eintritt in den Verein.
Sollte es sich bei diesen Abbuchungstagen um einen Sonn- oder Feiertag handeln, erfolgt die Abbuchung zum nächstfolgenden Banktag.