Zum 4.12. ist eine neue Coronaverordnung in Kraft getreten.
Für unseren Trainingsbetrieb gilt jetzt 2G+, konkret bedeutet das folgendes:
Vorschulkinder und Schüler bis 18 Jahren dürfen grundsätzlich am Sport teilnehmen.
Für Spitzensportler gibt es Sonderregeln, weil der Sport für sie wie eine Berufsausübung betrachtet wird.
Für alle anderen ab 18 Jahren gilt weiterhin, dass nur geimpfte und genesene Zutritt zum BCK haben.
Neu ist, dass sie jetzt zusätzlich einen tagesaktuellen offiziellen Schnelltest mitbringen müssen (24 Stunden gültig, Selbsttest von zuhause reicht aber nicht).
Davon ausgenommen sind
- Geimpfte mit Boosterimpfung
- Geimpfte, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt
Alle anderen Regeln wie beispielsweise die Maskenpflicht in der Halle gelten natürlich weiterhin. Bitte untestützen Sie uns, indem Sie sich an die Regeln halten.